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Ja, der Rasen / Vorplatz darf bei jeder Buchung mitbenutzt werden.
Da es sich um einen gepflegten Rasen handelt, bitten wir darum, besondere Sorgfalt walten zu lassen und keine Spuren zu hinterlassen.
Nicht erlaubt sind:
Das sich im Mehrzweckraum befindende Mobiliar dient der Verwendung für den Innen- und Aussenbereich.
Das Mobiliar der Siechehusstube hingegen darf nicht im Freien und im Mehrzweckraum verwendet werden.
Es stehen 6 Sonnenschirme zur Verfügung. Diese wiegen pro Stück 16 kg und können grundsätzlich von einer Person auf- bzw. abgebaut werden. Eine Gebrauchsanweisung finden Sie zusammen mit den Bodenhülsen in der neben den Schirmen platzierten Plastikkiste.
Das Befahren der Rasenfläche mit Fahrzeugen jeglicher Art ist untersagt. Bei Schäden, welche durch unsachgemässe Benutzung der Rasenfläche entstehen, werden die Instandstellungsarbeiten der jeweiligen Mieterschaft in Rechnung gestellt.
Bei Schäden, welche durch unsachgemässe Benutzung der Rasenfläche entstehen, ist der Anlagenwart sofort zu verständigen. Die Instandstellungsarbeiten werden der jeweiligen Mieterschaft in Rechnung gestellt.
Holzstühle 36 Stück Holztische 10 Stück
Mobiliar nur für die Nutzung in der Stube.
Stühle 105 Stück Tische 26 Stück
Mobiliar für die Nutzung im Mehrzweckraum und im Aussenbereich.
Sonnenschirme 6 Stück
Vom Mehrzweckraum: Nur diese Ausstattung darf im Aussenbereich genutzt werden.
Industrie-Geschirrspüler Kochfeld Backofen Wasserkocher Kühlschrank (zweitürig)
Geschirr/Besteck für max. 100 Personen
Die Belegungszeiten des Siechehus sind maximal von 08.00 Uhr bis 02.00 Uhr (Folgetag).
Ab 00.30 Uhr sind nur noch stille Aufräumarbeiten erlaubt.
Eine Buchung ist auch für mehrere Tage möglich.
Die Mieterschaft haftet für alle Schäden, die bei der Benutzung der Anlage oder infolge Nichtbeachtung vorstehender Vorschriften durch sie selbst oder durch andere Personen, denen sie die Benutzung gestattet hat, verursacht werden.
Lärmemissionen sind zu vermeiden. Ab 22.00 Uhr ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren - Türen und Fenster müssen geschlossen gehalten werden. Ab 00.30 Uhr dürfen nur noch stille Aufräumarbeiten getätigt werden!
Das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Aufstellen und Benutzen von Feuerschalen ist aus Sicherheitsgründen auf dem ganzen Areal verboten.
Das Grillieren ist aus Brandschutzgründen nur im Freien und mit einem Gas-/Elektrogrill erlaubt.
Konventionalstrafe: Verstösst die Mieterschaft gegen eine der genannten Bestimmungen, so schuldet sie der Vermieterin eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 5'000.- (Franken fünftausend). Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet nicht von der Einhaltung der Verpflichtung.
Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Nein, eine Cateringpflicht besteht nicht. Die Wahl des Caterings ist frei. Auch die Selbstversorgung ist möglich.
Ein Cateringunternehmen ist berechtigt, während der vollumfänglichen Mietdauer ein Fahrzeug neben dem Siechehus zu stationieren. Dasselbe gilt für Imbisswagen, welche auf dem Weg platziert werden dürfen.
Nein, Feuer, Feuerschalen oder Feuerwerk sind aus Sicherheitsgründen auf dem ganzen Areal verboten.
Nein, Feuerschlaen sind aus Sicherheitsgründen auf dem ganzen Areal verboten.
Nein, es sind keine Feuerschalen vorhanden, da diese aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
An Herr Ernst Ruch 079 720 62 19 (Telefonzeiten: Mo bis Fr 9.00 bis 11.00 / 17.00 bis 19.00)
Viele Fragen sind bereits in diesem FAQ beantwortet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne per Email oder Kontaktformular an uns.
Burgergemeinde Burgdorf: buchungen@siechehus-burgdorf.ch
Link zum Kontaktformular
Stube:
CHF 200.00 pro Tag
Während den Monaten September bis April wird bei einer Nutzung der Siechestube standardmässig ein Heizzuschlag von CHF 25.00 erhoben.
Küche:
CHF 250.00 pro Tag
Mehrzweckraum:
CHF 350.00 pro Tag
Während den Monaten September bis April wird bei einer Nutzung der Siechestube standardmässig ein Heizzuschlag von CHF 25.00 erhoben. Von November bis Februar sind ausschliesslich Stube und Küche mietbar!
Ab Ausstellung des Vertrages (auch wenn nicht unterschrieben)
Weniger als 10 Tage vor Mietgebinn: 100% des Mietzinses
Bei zwei Tagen
Bei drei Tagen
Bei vier Tagen
Wollen Sie unser Sichehus für mehr als 4 Tage buchen? Melden Sie sich gerne per Email bei uns
Der Backofen verfügt – trotz vorhandenem Knopf – über keine Dampfgarfunktion.
Bitte die Gebrauchsanweisung des Geschirrspülers genau studieren. Achtung: Kein zusätzliches Geschirrspülmittel (Zentralbezug) verwenden. Geschirr und Besteck vor dem Waschgang kurz vorspülen.
Lärmemissionen sind grundsätzlich zu vermeiden.
Ab 22.00 Uhr ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren – Türen und Fenster müssen geschlossen gehalten werden.
Ab 00.30 Uhr dürfen nur noch stille Aufräumarbeiten getätigt werden.
Ja, aber nur in angemessener Lautstärke und bis maximal 22.00 Uhr.
Die Miete des Eventlokales Siechehus umfasst die Nutzung der vertraglich gemieteten Flächen im Haus, sowie der im Plan eingezeichneten Aussenfläche. Das ausserhalb dieser Fläche liegende Land wird landwirtschaftlich bewirtschaftet und steht für Aktivitäten nicht zur Verfügung.
Für das Siechehus besteht eine Gastrobewilligung E, welche ausschliesslich für private Anlässe gültig ist. Plant die Mieterschaft einen kommerziellen Anlass, so ist diese für die Einholung der erforderlichen Bewilligungen zuständig.
Ja, der Mehrzweckraum ist mit einer Rampe ausgestattet. Zu beachten ist jedoch, dass es im Haus Schwellen gibt und der Zufahrtsweg zum Haus aus Kies- und Klopfsteinbelag besteht.
Das Siechehus wird grundsätzlich ohne Parkplätze vermietet. Der unterhalb des Siechehuses gelegene Parkplatz umfasst bei enger Parkierung ca. 25 Plätze. Er ist von Montag bis Freitag von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr fix vermietet. Ausserhalb dieser Zeiten steht die Parkfläche der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung. Eine Priorisierung für Besucherinnen und Besucher des Siechehuses existiert nicht. Für grössere Anlässe kann die Parkfläche ausserhalb dieser Zeiten bei der Sicherheitsdirektion der Stadt Burgdorf kostenpflichtig reserviert werden. Telefon 034 429 92 98. Bei sehr grossen Anlässen ist mit Herr Neuenschwander, Pächter des umgebenden Landwirtschaftslandes, über eine kostenpflichtige Bereitstellung von zusätzlichen Parkflächen auf dem Landwirtschaftsland zu verhandeln. Telefon 076 530 17 96.
Nein, es ist nur ein Fahrzeug auf dem Kiesweg gestattet während des Umschlages. Danach ist auch dieses Fahrzeug wegzustellen.
Es dürfen keine Fahrzeuge auf dem Kiesweg oder der umliegenden Rasenfläche parkiert werden.
Ja, das Mietobjekt ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Nachreinigungen durch den Anlagenwart werden zu einem Tarif von CHF 70.- pro Stunde verrechnet.
Das Siechehus verfügt über keinen Abfallcontainer. Bitte führen Sie die von Ihnen genutzen Abfallsäcke einer geordneten Entsorgung zu. Bei grösserem Abfallaufkommen sind entsprechende Abfallsäcke mitzubringen.
Defekte Apparate oder Schäden am Siechehus (inkl. Mobiliar) oder der Aussenanlage, sind dem Anlagenwart umgehend zu melden.
Anlagewart: Herr Ruch 079 720 62 19
Defektes Küchenmaterial kann mittels Schadenmeldung, im Küchenschrank aushängend, ebenfalls dem Anlagenwart gemeldet und direkt bezahlt werden.
Schlüsselbezug und -rückgabe sind direkt mit unserem Anlagenwart, Herr Ernst Ruch, abzusprechen. Der Schlüssel kann frühestens am Buchungstag ab 08.00 Uhr beim Anlagenwart bezogen werden und ist nach der Buchungszeit des Siechehuses, bis spätestens um 02.15 Uhr, wieder an diesen zu retournieren.
Ernst Ruch, Haberrüti 1, 3400 Burgdorf 079 720 62 19 – Telefonzeiten: Mo-Fr 09.00-11.00 Uhr / 17.00-19.00 Uhr
Bitte schliessen Sie die Fenster und die Zimmertüren während des Anfeuerungsvorgangs und vergessen Sie nicht, die Kaminklappe zu öffnen. Löschen Sie die Glut niemals mit Wasser.
Spätestens zwei Stunden vor Ende der Mietzeit darf kein Holz mehr nachgelegt werden. Die Schieber des Ofens sind offen zu lassen, damit beim Verlassen des Siechehus kein Feuer mehr im Schwedenofen weiterbrennt.
Aktuell ist kein technisches Equipment (Beamer, Leinwand, Musikanlage) vorhanden. Dieses kann von der Mieterschaft jedoch mitgebracht werden.
Der Mehrzweckraum ist nicht beheizbar.
Die Raumtemperatur im Winter entspricht in der Regel der Aussentemperatur zuzüglich etwa 2 bis 3 °C.
Im Sommer ist die Temperatur in der Regel sehr angenehm bzw. um einige Grad kühler als im Aussenbereich.
Das Beheizen der Räume mittels Bauheizung/en ist untersagt. Von November bis Februar ist die Miete des Mehrzweckraumes aus diesem Grund grundsätzlich nicht möglich.
Für Zwecke des Umschlages ist die Zufahrt mit dem Privatauto bis zum Siechehus gestattet. Das Fahrzeug ist nach dem Auslad wegzustellen. Ein Cateringunternehmen ist berechtigt, während der vollumfänglichen Mietdauer ein Fahrzeug neben dem Siechehus zu stationieren. Dasselbe gilt für Imbisswagen, welche auf dem Weg platziert werden dürfen. Das Aufstellen auf der Grünfläche vor dem Siechehus ist untersagt. Bitte benutzen Sie für den Warenumschlag die Fahrwege. Ein Befahren des Landwirtschaftslandes ist nicht erlaubt.